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Comites Stuttgart

Comites in der BRD

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite des Comites in Stuttgart!
Einige Abschnitte sind nur in einer Sprache verfügbar, entsprechend der unterschiedlichen Interessen deutscher und italienischer Benutzer.

Com.It.Es. Stuttgart
(Com.It.Es. = Komitee der Italiener im Ausland)

VORWORT

Bis auf wenige Ausnahmen kennen weder große Teile der Italiener und noch weniger die deutschen Mitbürger einschließlich der lokalen Behörden die Zielsetzungen des COMITES, Komitee der Italiener im Ausland im Bezirk des Generalkonsulats Stuttgart. Diese Wissenslücke soll geschlossen werden, denn die Lebendigkeit und Glaubwürdigkeit dieses gewählten Gremiums erhöht sich, je weitreichender die aktive und kritische Teilnahme der sozialen Einrichtungen, religiösen Missionen, Hilfswerke, Gewerkschaften und Vereinen ist, in denen sich die Gemeinschaft der hier lebenden Italiener ausdrückt. Dies gilt auch für die deutschen Behörden und Organisationen, mit denen der COMITES zusammenarbeiten will und muss. Ohne deren Unterstützung und Verständnis für unsere kulturelle Geschichte und unsere Mentalität, ohne die Bereitschaft, europäische Regelungen großzügig auszulegen, ist die Integration der italienischen Mitbürger in das soziale Geflecht der  hiesigen Gesellschaft nicht einfach.

Das Ziel dieser Broschüre ist demnach, einer breiten Öffentlichkeit die institutionellen Aufgaben des COMITES darzustellen.

Damit ist der Wunsch verbunden, zu einer weitreichenden und fruchtbaren Zusammenarbeit zu finden, die dabei hilft, die teilweise gerechtfertigten Vorurteile gegenüber allem, was nach Staat und Bürokratie aussieht, abzubauen.

Warum gibt es die COMITES?

Die Komitees der Italiener im Ausland wurden durch das Gesetz Nr. 250 vom 8. Mai 1985 und die folgenden Gesetzesänderungen ins Leben gerufen.

Die Absicht des Gesetzgebers war es, den im Ausland lebenden italienischen Gemeinschaften ein demokratisch legitimiertes Instrument anhand zu geben, damit Probleme und Anforderungen erkannt sowie Hinweise und Lösungen erarbeitet werden können, die die Eingliederung in die Gesellschaft des Gastlandes erleichtern, ohne dabei zu vergessen, wie wichtig die Beziehung zur politischen, kulturellen und sozialen Realität in Italien ist.

Der COMITES arbeitet, auch wenn er als Organ völlig  autonom ist, eng mit den zuständigen Konsulaten zusammen.

Die ehrgeizigen Ziele des Gesetzes wurden zum einen durch die finanzielle Mittelausstattung gehemmt, aber auch durch den schwierigen Eingliederungsprozess der COMITES in die Landschaft der beratenden Organisationen.

Nichtsdestotrotz bedeuten die COMITES für den italienischen Staat eine nützliche Plattform zum Beobachten der vielschichtigen italienischen Realitäten und gibt eine Orientierungshilfe beim konsequenten und modernen Ausrichten der italienischen Außenpolitik.

Aufgaben des COMITES

Der COMITES soll (gemäß Artikel 2) geeignete Initiativen im Bereich Soziales, Kultur,  Alten- und Schulbetreuung, Berufsausbildung, Freizeitgestaltung und Sport für die italienische Gemeinschaft fördern.

Er hat die Aufgaben, zusammen mit der jeweiligen Konsularbehörde für die Wahrung der Rechte und Interessen der italienischen Bürger zu sorgen, eventuelle Missachtung nationaler und internationaler Konventionen gegenüber italienischen Bürgern anzuzeigen, über die Einhaltung von Arbeitsverträgen zu wachen, die Wohnsituation zu beobachten, für die entsprechende Integration der Kinder in das Schulsystem des Gastlandes zu sorgen sowie darauf zu achten, dass die Gesetze und Initiativen des Gastlandes zur Integration von  Ausländern effektiv umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der Autonomie der einzelnen Vereinigungen, Vereinen und anderen Hilfswerken, ist der COMITES zu einer begründeten Stellungnahme zu den von den oben  genannten Organisationen an das italienische Außenministerium eingereichten Mittelanträgen verpflichtet. Diese Mittel dienen zur Finanzierung der jeweiligen Aktivitäten.

Der COMITES hat zusammen mit allen betroffenen Vertretern der italienischen, aber auch dem Pendant auf deutscher Seite ein weites Aufgabenfeld mit großem Verantwortungsbewußtsein und Effizienz zu erfüllen.

Um den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen, muss der  COMITES sowohl demokratisch legitimiert d.h. gewählt sein als auch über eine leistungsfähige organisatorische Struktur verfügen.

Demokratische Legitimation

Die Anzahl der Mitglieder der COMITES ist abhängig von der Größe der italienischen Gemeinschaft. Die italienische Gemeinschaft unter der administrativen Zuständigkeit des Generalkonsulats Stuttgart ist die größte weltweit. Daher besteht der der COMITES Stuttgart aus 24 Mitgliedern, die die Vollversammlung darstellen (Art. 6).

Diese Mitglieder werden von der Gemeinschaft aufgrund von Wahllisten gewählt. Diese Listen kommen in unabhängiger Art und Weise zustande und müssen nicht unbedingt an die Zugehörigkeit zu einer Partie gekoppelt sein (so ist es zumindest im Gesetz vorgesehen).

Zu den letzten Wahlen vom 22. Juni 1997 wurden im Konsularbezirk Stuttgart acht Listen präsentiert, die die unten aufgeführten Stimmen erzielt haben. Daraus ergab sich auch die unten aufgeführte Sitzverteilung.

Liste

Anzahl Stimmen

Anzahl Sitze

Elternvereinigung
(Associazione Genitori)

4.546

7

Italienische Allianz
(Alleanza Italiana)

3.632

6

Geeintes Europa/Bürger Europas
(Europa Unita/Cittadini d’Europa)

2.183

4

Teilnehmen zum Entscheiden
(Partecipare per decidere)

1.410

2

Arbeitnehmer und Eltern
(Lavoratori e genitori)

913

2

Familienzentren
(Centro Famiglie)

906

1

Bürgerliches Engagement
(Impegno civile)

687

1

Ascil e.V.

617

1

 

 

 

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 16.432

Die Wahlbeteiligung war nicht zufriedenstellend, ist aber auf eine generelle Wahlmüdigkeit oder Gleichgültigkeit der Wählerschaft gegenüber jeglichen Wahlen und Abstimmungen (dies gilt ebenso für die großen Wahlen in Italien) zurückzuführen, die in diesem Fall noch dadurch  bestärkt wurde, dass die einzelnen Wahllokale auf ganz Baden-Württemberg verteilt waren und deshalb teilweise erhebliche Anfahrten nötig waren.

 Die 24 Mitglieder des COMITES bilden wie gesagt die Vollversammlung, die ihrerseits einen Präsidenten wählt, dem die rechtsgeschäftliche Vertretung des COMITES übertragen wird (Art. 10).

 Die Arbeiten der Vollversammlung werden vom Vorstand (auch der Vorstand wird aus den eigenen Reihen gewählt) zwischen den Sitzungen der Vollversammlung gemäß den jeweiligen  Richtlinien vorbereitet. Innerhalb des COMITES sind folgende Organe besonders zu erwähnen: der stellvertretende Präsident, der Generalsekretär (zuständig für den Verwaltungsablauf) und die Rechnungsprüfer (einer davon wird vom Konsulat benannt), die kontrollieren, ob die vom Staat bereitgestellten Mittel gemäß der Richtlinien und Beschlüsse der Vollversammlung verwendet wurden.

Arbeitsausschüsse

Um die Arbeit der Vollversammlung so gut es geht zu unterstützen (man bedenke dabei, dass die 24 Mitglieder freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich dieser Aufgabe nachkommen), wurden vier Arbeitsausschüsse eingerichtet worden:

      Schule und Kultur
      Information
      Frauenfragen
      Soziales

Jeder Ausschuss arbeitet autonom, er hat die Aufgabe, Probleme von allgemeinem Interesse zu untersuchen, Vorschläge und Lösungen auszuarbeiten, die dann der Vollversammlung  vorgestellt werden und von dieser von Fall zu Fall an das Konsulat weitergereicht werden.

Wir haben versucht, in komprimierter Form die internen Organisationsstrukturen des COMITES aufzuzeigen, um das Lesen und Verstehen der folgenden Texte zu erleichtern. Vor allem war unser Ziel, eine größtmögliche Transparenz nach außen zu schaffen und alle, die  interessiert sind, zu ermuntern, mit uns in Kontakt zu treten.